AGB

Stand: Oktober 2015

1. Allgemeiner-Geltungsbereich

a. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Verkäufe und Lieferungen einschließlich Beratung und Auskünften. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung als angenommen.

b. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

c. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I-1. aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme wirksam.

d. Es gelten mit Ausnahme der nachstehenden Geschäftsbedingungen ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen finden insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des BGB Anwendung.

e. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte und Verträge gleicher Art mit dem Kunden.

2. Vertragsinhalt

a. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.

b. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Mündliche Abmachungen und Absprachen mit den Vertretern und Monteuren sind in jedem Fall ungültig. Wirksame Bestimmungen müssen auf dem Original des Auftrages schriftlich niedergelegt werden und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Zahlungsbedingungen und Verzug

a. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angeben, in EURO und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar und vom Kunden ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), per Überweisung oder Bar zu leisten.

c. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren wird verweigert.

d.Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

e. In besonderen Fällen, ist bei Auftragsvergabe/ Annahme durch uns kann eine Anzahlung in Höhe von z.B.: 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages verlangt werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.

f. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

g. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.

4. Angebote / Auftragsbestätigung

a. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Auftragserteilungen entfällt jede Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

b. Die Genehmigung ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ohne Schriftliche Freigabe können wir nicht in Produktion gehen.

c. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und alle sonstigen Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Als eine solche Bestätigung gelten auch der Lieferschein oder die Warenrechnung. Änderungen in der Ausführung der Ware, die sich als technisch oder gesetzlich notwendig erweisen und für den Auftraggeber zumutbar sind, sind auch nach Vertragsschluss statthaft.

d. Datenverwendung E-Mail-Newsletter
Wenn Sie einen Auftrag bei der Firma Toplak abschließen, melden Sie sich automatisch bei unserem Newsletter an. Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, verwenden wir die hierfür erforderlichen oder gesondert von Ihnen mitgeteilten Daten, um Ihnen regelmäßig unseren E-Mail-Newsletter entsprechend Ihrer Einwilligung zuzusenden. Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich und kann entweder durch eine Nachricht an abbestellen@toplak.de oder über einen dafür vorgesehenen Link im Newsletter erfolgen.

5. Schriftform

a. Die Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen.

b. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.

c. Die Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. händigt dem Kunden vor der Produktion einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so gilt die Freigabe zur Produktion als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende Beanstandungen des Kunden hat die Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. dann nicht zu vertreten.

6. Bestellung/ Lieferzeit

a. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung, Bezahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen.

b. Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten- und Zeitpunkte gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

c. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Firma TOPLAK. Werbeagentur. Werbetechnik. auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die der Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik., seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten.

d. Sofern ein Fixtermin zur Lieferung bestimmt wurde, ist als solcher ausschließlich der Zeitpunkt des Versands maßgebend.

e. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Macht die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

7. Ausführung

a. Der Beginn der Arbeiten ergibt sich aus dem Werkvertrag und den im Übrigen zwischen den Parteien getroffenen Regelungen. Wenn die Parteien verbindliche Fertigstellungstermine vereinbaren, so sind diese als solche zu kennzeichnen. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist gleichzeitig ein neuer Fertigstellungstermin zu vereinbaren. Die Fertigungszeit bei Vollfolierung beträgt 5-7 Werktage andere Folierungen und Arbeiten nach Absprache. Der Kunde erlaubt dem Auftragnehmer, zur Waschanlage und passenden Werkstätten, des Fahrzeugs zu Demontage Zwecken zu fahren.

b. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung frei, das Werk zu erstellen. Sofern die Ausführungsverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Ausführungszeit oder wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Ausführung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

c. Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns ist unsere Haftung jedoch auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt; ferner sind im kaufmännischen Verkehr Schadensersatzansprüche bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern die Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen erfolgt. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

d. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbaren Umfang berechtigt.

8. Abnahme

a. Der Kunde ist zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet.

b. Die Abnahme erfolgt durch rüge lose Entgegennahme des Werkes. Diese gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nicht binnen 14 Tagen nach Übergabe als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Die Rüge muss schriftlich erfolgen. Blasenbildung, der Folie in den ersten 30 Tagen, ist kein Mangel.

9. Mängelrüge

a. Für Mängel im Sinne des § 634 BGB haftet der Auftragnehmer nur wie folgt: Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer zu rügen.

10. Verjährung

a. Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren nach 1 Jahr ab Abnahme. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechtes sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Die einjährige Verjährungsfrist gilt auch nicht, wenn uns grobes Verschulden vorzuwerfen ist, sowie im Falle der uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden bis zum Verlust des Lebens des Kunden und im Falle eines arglistigen Verhaltens unsererseits.

11. Eigentumsvorbehalt

a. Die Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbtechnik behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

b. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

c. Gelieferte Waren und Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die der Agentur gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum der Marx Werbeagentur GmbH. Ebenso behält sich die Marx Werbeagentur GmbH sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor. Diese Sicherheit wird Marx Werbeagentur GmbH auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr nominaler Wert ihre Forderungen nachhaltig und um mehr als 20 % übersteigt.

d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Marx Werbeagentur GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder Abtretung von Herausgabeansprüchen des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. Alle erforderlichen Auskünfte hierzu muss der Vertragspartner auf Verlangen der Marx Werbeagentur GmbH hin sofort erteilen. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung der Vorbehaltsware durch Marx Werbeagentur GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie erklärt dieses ausdrücklich schriftlich.

Druckdienstleistungen – Drucke / Digitaldruck / Textilien / Vorlagen

12. Verbindliche Freigabe / Druckvorlage

a. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung. Die Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. haftet nicht bei Tipp- und Rechtschreibfehlern, da dem Kunden vor Drucklegung ein digitales oder analoges Muster zur Freigabe übergeben wird. Die Genehmigung ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ohne Schriftliche Freigabe können wir nicht in Produktion gehen.

Original-/Basisdaten

b. Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, "offene" Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen, Source-Daten samt zugehöriger Dokumentation etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.

13. Farbvorlagen

a. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt. Folienfarben und Farben im Digitaldruck weichen aus technischen Gründen voneinander ab. Folienfarben müssen an Hand von Farbfächer festgelegt und dokumentiert werden. Für den Digitaldruck sind Andrucke gegen Aufpreis möglich. Bitte Angebot anfordern.

14. Liefermenge Drucksachen

a. Mehr-/Minderlieferung von bis zu 10% sind technisch bedingt möglich. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

15. Textilien

a. Eine Farbabweichung von bis zu 10% und eine Druckstandabweichung von bis ca. 3 cm (in alle Richtungen) sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden Bedruckte Textilien dürfen nicht mit Weichspüler gewaschen und in den Trockner gegeben werden. Die erste Wäsche sollte frühestens 14 Tage nach der Bedruckung bei 40° linksseitig erfolgen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Druckseite nicht bügelbar ist. Achtung Färbung der Erstwäsche von dunklem Textilien. Heller Flock kann verfärbt werden. Wir übernehmen keine Haftung für Halt- u. Waschbarkeit eines von uns angefertigten Drucks auf Fremdware. Handelsübliche oder geringe Änderungen in Qualität der Ware dürfen nicht beanstandet werden.

16. Überlassene Unterlagen

a. An allen in Zusammenhang mit dem Auftragserteilung dem Besteller überlassene Unterlagen wie z.B. Kalkulation, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit es – aus welchem Grund auch immer – zu keiner Auftragserteilung kommt, sind diese Unterlagen unverzüglich zu vernichten bzw. an uns zurückzusenden.

17. Urheberrechte

a. Sofern der Kunde die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, so versichert der Kunde, dass die zur Verfügung gestellten Motive oder Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motiven oder Vorlagen, die ggf. Dritte gegen sie hieraus geltend machen. Insoweit ist die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. berechtigt auch den Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen, der ihr durch die notwendige Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter entsteht.

Folierung, Beschriftung & Montage

18. Beschriftung

a. Wir verarbeiten grundsätzlich nur Qualitätsprodukte, also hochwertige Materialien.

b. Für bestimmte Beschriftungstechniken wie: Vollverklebungen über Sicken, Material was eine Fahrzeugform annehmen muß, Lochfolien für Fenster oder UV-geschützte Digitaldrucke, setzen wir nur dafür geeignetes Material ein. Das können auch wieder ablösbare Folien sein, wenn die Werbung nur kurzfristig als Aktion im Einsatz ist. Für jede Anwendung kommen entsprechende Spezialfolien zu tragen. Bei Planenaufbauten kann eine Spezialplanenfolie (leider kein großes Farbspektrum), oder Planenfarbe zur Ausführung kommen.

c. Maßgeblich für die Materialwahl, ist eine gute Beratung im Vorfeld, um die Anwendung exakt zu definieren bei: Firmenfahrzeuge / Flottenkonzepte, PKW und LKW, Anhänger, Aufbauten oder Planen, Motorräder, Busse, Verkehrsmittel Wohnmobile, halt alles, was eine Zulassung für den Straßenverkehr hat, wobei wir natürlich auch Schiffe und Flugzeuge beschriften.

d. Wir fertigen und montieren Ihre Beschriftung in erster Linie bei uns in Marl. Für Arbeiten in Autohäusern oder bei Ihnen vor Ort, entstehen Nebenkosten für zum Beispiel An- und Abfahrt, Reservematerial oder Spesen – je nach Umfang und nach Rücksprache.

e. Speziell bei Vollverklebung muß zum Teil am Fahrzeug geschnitten werden. Hier können wir für mögliche, zu einem späteren Zeitpunkt daraus entstehende Schäden in der Lackoberfläche, kein Haftung übernehmen.

f. Aus versicherungstechnischen Gründen, bewegen, also fahren wir grundsätzlich nicht mit Kundenfahrzeugen. Dies betrifft auch das Fahrzeuge abholen vom und zurück zum Kunden/ Auftraggeber bringen. Für eine Bearbeitung müssen wir das Kundenfahrzeug auf dem und vor dem Betriebsgelände bewegen (fahren). Mit Schlüsselübergabe berechtigt der Kunde, die Mitarbeiter der Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. zum fahren/ bewegen des Fahrzeuges. Dieses geschieht nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und auf eigenes Risiko. Für Beschädigungen können wir keine Haftung übernehmen. Bei Fahrzeuglieferung und Übergabe – empfehlen wir vorhandene Alt-Schäden an der Karosserie im Vorfeld zu dokumentieren.

19. Fahrzeug Einstellung

a. Die Einstellung von Fahrzeugen zur Durchführung des Carwrapping und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten erfolgt unentgeltlich, solange kein Verzug in der Abholung vorliegt. Im letzteren Fall sind wir zur Verrechnung von Lager und Standgeld berechtigt.

b. Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eingestellter Fahrzeuge und Teile durch Diebstahl, Feuer oder anderer von uns nicht zu vertretenden Ursachen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

c. Für zusätzlichen Wageninhalt, soweit nicht aufgrund besonderer Vereinbarung übergeben, wird nicht gehaftet.

20. Montagen

a. Bei übernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.

b. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, das durch vom Kunden zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Kunden.

c. Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von der Firma TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.

d. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.

e. Jedes Fahrzeug ist individuell somit wird je nach Fahrzeug und Detailbesprechung ein Angebot erstellt. Genaue Details (wie zB.: Demontage von Spiegeln, Spoiler etc.) werden im Kundengespräch erörtert und im Angebot aufgelistet.

21. Haftung

a. Die Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn er eine der folgenden Obliegenheiten verletzt:

b. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Nachkontrolle zu ermöglichen. Diese besteht insbesondere darin, dass der Kunde, zu einem von dem Auftragnehmer vorgegebenen Termin, nämlich ca. 4-6 Wochen nach Abnahme des Werkes, erscheint, damit eine Nachkontrolle durch den Auftragnehmer durchgeführt werden kann. Dabei sollen insbesondere aufgetretene Wellen/Blasen/Unregelmäßigkeiten beseitigt werden. Sollte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen, verfällt die Garantie. Der Kunde wird hinsichtlich dieser Nachkontrolle bei Vertragsgesprächen aufgeklärt. Der Kunde kann keine Ansprüche, für Kosten der Anreise, Übernachtung etc. beim Auftragnehmer geltend machen.

c. Der zu beklebende Untergrund muss gereinigt, fettfrei und bei Lackschäden, gespachtelte Teile, Nach- und Neulackierung mindestens drei Wochen getrocknet bzw. völlig ausgehärtet und von einer professionellen Lackiererei mit Nachweis ausgeführt worden sein. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden. Auf brüchige, rostige und qualitativ niedrige Karosseriearbeiten haftet der Auftragnehmer ebenfalls nicht. Der Einschluss kleiner Staubpartikel, Wasserfelder oder auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Dies beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach ein bis vier Wochen. Für Unebenheiten auf der Oberfläche, die sich auf die Folierung auswirken (z.B. unsauber ausgespachtelt, Schweißnähte), übernehmen wir keine Haftung.

d. Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Das beklebte Fahrzeug kann erst nach drei Wochen in der Waschanlage gereinigt werden. Innerhalb dieser drei Wochen könnte sich die Folie vom Fahrzeug lösen. Wenn innerhalb von 14 Tagen Mängel (Blasenbildung etc.) vorkommen, werden diese bei der Nachkontrolle beseitigt. Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von uns angebrachten Folien nicht gestattet. Bei Reklamationen werden wir solche Schäden von einem Gutachter überprüfen lassen. Die dafür anfallenden Kosten für das Gutachten übernimmt der Kunde.

e. Die Heckscheibenheizung ist ebenso erst nach 21 Tagen vollständiger Austrocknung wieder in Betrieb zu nehmen. Bei Verkratzung der Fensterfolien durch unsachgemäße Reinigung entstehen keine Gewährleistungsansprüche. Die Kratzbeständigkeit der Folien bezieht sich nur auf den Kunststoffbereich. Keine Ansprüche entstehen bei unsachgemäßer Benutzung oder Auftreten von Schaden durch äußere Einflüsse. Zur Feststellung der Verträglichkeit kann nach Absprache ein kostenpflichtiger Anwendungstest durchgeführt werden.

f. Der Auftragnehmer haftet nicht für Glasbruch oder andere Schäden, die nach einer Folienbeschichtung auftreten, sofern nicht ein Verschulden des Auftragnehmers vorliegt. Insbesondere beim Entfernen der Beklebung wird die Haftung, für fehlerhafte Untergründe ausgeschlossen. An speziell unförmigen und konvexen Bauteilen kann eine Folienüberlappung/ Folienschnitt notwendig sein. Die Übernahme von Kosten, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.

g. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt sind weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verletzung aus vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstige deliktische Haftung und Ansprüche auf Aufwendungsersatz) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für die Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

h. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

22. Gewährleistung

a. Bei Beanstandung von Mängeln kann der Kunde, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Das Widerrufsrecht gem. Ziff. 10 bleibt unberührt. Die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. kann dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

b. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde, der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.

c. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Kunde die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich der TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich der TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.

d. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. zum Erlöschen.

e. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.

f. Die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Farb-, Qualitäts-, Größen und Formabweichungen, die handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind, es sei denn, der Kunde hat zuvor ein kostenpflichtiges Muster angefordert. Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um "Preiswert" und nicht um "Konfektionsware" handelt, müssen kleine Fehler durch die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier ausgeschlossen.

g. Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen, behalten wir uns vor.

h. War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, ist die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 15 Euro pro Rücksendung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.

i. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Benutzung oder auf Veränderung oder Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen.

j. Die Haftung der TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. ist ausgeschlossen, außer (a.) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit (b.) in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (c.) in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters. Erfüllungsgehilfen (4.) wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck wird nach Art und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

k. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhält der Kunde eine neue Farbgebung seines Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Originallackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, zu bedenken ist aber bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen. Die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. gewährt auf die Folie 1 Jahr Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. und Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. behält sich vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Die TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. verpflichtet sich, während der Garantiezeit die kaschierten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.

    Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
  • Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
  • Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
  • Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
  • Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei Fahrzeugen.
  • Falsche Reinigung, z. B. Hochdruckreiniger.

m. Bei dem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Sie verkürzt sich auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen.m. Die Firma Car Wrapping Kuhnert übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von zur Verfügung gestellten Originalen, Vorlagen, Filme, Dias, Fotos, Skizzen, etc. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung auf den tatsächlichen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials beschränkt.

23. Abtretung von Ansprüchen

a. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

24. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der TOPLAK Werbeagentur. Werbetechnik. vereinbart. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

25. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

a. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Ort der werkvertraglichen Ausführung oder der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers.

b. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.